Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten sich dagegen wehren? Eine Kündigungsschutzklage ist Ihr Mittel, um gegen eine unwirksame oder unrechtmäßige Kündigung vorzugehen – sei es aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen.
Achtung: Sie haben nur drei Wochen Zeit, um die Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung rechtswirksam – selbst wenn sie eigentlich unzulässig wäre. Lassen Sie Ihre Kündigung daher sofort prüfen und ergreifen Sie die richtigen Schritte!