Sie möchten Urlaub nehmen, doch Ihr Arbeitgeber verweigert ihn oder zahlt ihn nicht aus? Oder Sie haben noch Resturlaub und fragen sich, ob dieser verfällt? Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, und dieser darf nicht einfach eingeschränkt werden. Der Erholungsurlaub dient Ihrer Regeneration und ist kein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers, sondern ein fest verankertes Recht.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie viel Urlaub Ihnen zusteht oder ob Ihr Arbeitgeber sich an die gesetzlichen Regelungen hält, lassen Sie sich beraten – denn viele Arbeitnehmer verzichten unnötig auf Urlaubstage oder Urlaubsabgeltung!